Ämter, Behörden und Institutionen im Kreis Ostholstein - Was erledige ich wo?
Wir wollen Ihnen Anfahrt und Wartezeiten ersparen. Denn mit unserem Zuständigkeitsfinder können Sie die allermeisten Verwaltungsangelegenheiten vom heimischen Computer aus erledigen.
Die zuständige Behörde* kann neben der Kreisverwaltung und anderer Dienstleister (z.Bsp. ZVO) auch Ministerien und Behörden des Landes Schleswig-Holstein oder sonstige Behörden und Kammern sein. Dadurch entfällt für Sie die Notwendigkeit, sich Informationen von mehreren Internetseiten zusammen zu suchen. Siehe Impressum.(*Für den Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Behörden, Kammern und Dienstleister verantwortlich.)
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Sie suchen Informationen zu einer Verwaltungsdienstleistung? Geben Sie einen Suchbegriff ein oder wählen eine Leistung aus. Nach Eingabe eines Ortes, klicken Sie auf "Suchen". Nun werden die zuständige Stelle und alle verfügbaren Formulare angezeigt.
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Hier sind verschiedene Lebenslagen aufgeführt. Durch Öffnen einer Lebenslage (+) können Sie über die Unterkategorie eine Leistung auswählen.
Gerne können Sie sich mit allen Fragen auch telefonisch an unser Info-Center unter den Telefonnummern 04521/ 788-0 oder 788-790 oder auch an die Bürgerberatung unter 04521 / 788-438 wenden.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten:
Ausländerbehörde
Montag-Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 UhrFachdienst Bauordnung
Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen
Montag bis Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und
Donnerstag 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 17.30 UhrJagd- und Waffenbehörde
Montags bis Freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Nachmittags nur nach Vereinbarung
Nutzen Sie unser Angebot von individuellen Terminabsprachen. Termine können selbstverständlich auch außerhalb der Öffnungszeiten innerhalb des Zeitrahmens von
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr und
Freitag von 7.00 bis 13.30 Uhr vereinbart werden.