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Änderung der Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes der Hansestadt Lübeck

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

Amtliche Bekanntmachung

Unter Hinweis auf § 4 der „Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003“  (Lübecker Stadtzeitung vom 16.12.2003) werden die allgemein verbindlichen Benutzungsentgelte entsprechend § 4 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und den Kostenträgern vom 28.07.2006 veröffentlicht:

§ 4

Benutzungsentgelte
 

( 3 )     Um Überdeckungen/Unterdeckungen in Höhe von 988.009,58 EUR auszugleichen, werden die Benutzungsentgelte für den Zeitraum vom 28.07.2006 bis 31.12.2006* wie folgt vereinbart:
 

Rettungsmittel

Pauschalentgelt

EUR

Entgelt je
Beförderungskilometer
EUR

Krankentransport (KTW)

 

 

Einsatz im Versorgungsbereich

54,19

 

Einsatz im Nahbereich

132,47

 

Fernfahrten je Beförderungs-km

 

3,37

Rettungstransport (RTW)

 

 

je Einsatz

430,17

 

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

 

 

je Einsatz

108,71

 

 
*) Die Gültigkeitsdauer der Vereinbarung verlängert sich gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung um jeweils 3 Monate, wenn nicht eine der Vereinbarungsparteien spätestens 3 Monate vor Vereinbarungsende ordentlich kündigt. Die Kündigung muss den anderen Vertragspartnern am 1. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein.
 
Lübeck, den 28.07.2006

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
3.370 - Feuerwehr


Hinweis:

Eine entsprechende Verankerung dieser Bekanntmachung finden Sie gegebenenfalls im Kreisrecht Ostholstein.