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Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für die Grundstückswerte

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

I. Satzung zur Änderung
der Satzung des Kreises Ostholstein über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen
des Gutachterausschusses für die Grundstückswerte im Kreis Ostholstein vom 8.12.2005

 

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung (KrO) für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 5 des Kommmunalabgabengesetzes (KAG) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag
vom 9.12.2008 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

a)   Im Gebührentarif werden die Tarifstellen 2.4 und 2.5 wie folgt neu gefasst:

            2.4            Übersichten über die Bodenrichtwerte                                  25 – 80 Euro

            2.5            Bodenrichtwertkarten für einen Teilbereich oder den
                             gesamten Bereich des Gutachterausschusses
                             als digitale Daten                                                                  25 – 500 Euro

b)    Die Tarifstelle 2.6 entfällt.

Artikel 2

Diese Gebührensatzung tritt am 1. 1. 2009 in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Eutin, den   15 . Dezember 2008

                        Kreis Ostholstein
                        Der Landrat
                        Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice
                        Reinhard Sager

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4752 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.12.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).