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Öffentliche Bekanntgabe zur Bewirkung einer Zustellung nach § 110 LVwG

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung



 

Öffentliche Bekanntgabe
zur Bewirkung einer Zustellung nach § 110 LVwG
i.V.m. § 51 OwiG und § 15 VwZG
i.V.m. §§ 3 (3) und 49 StVO

 

Herr Harry Jakusch, gemeldet unter der Anschrift: 22880 Wedel, Mühlenstr. 21,

dort aber nicht erreichbar, wird hiermit benachrichtigt, dass beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Straßenverkehr, Bürgermeister-Steenbock-Straße 20 (Zimmer 2 OG), 23701 Eutin, ein für ihn bestimmtes Schriftstück in Empfang genommen werden kann.

Kreis Ostholstein
-Der Landrat-
Fachdienst Straßenverkehr
Bußgeldstelle


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3401 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am ____________ . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).