Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: FD Kommunalaufsicht
Quelle: FD Kommunalaufsicht

 
Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses am 31. Mai 2013 

 
 
Am Freitag, dem 31. Mai 2013, 11.00 Uhr, findet im Eutiner Saal (Zimmer Nr. 475) des Kreishauses in Eutin, Lübecker Straße 41, eine Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 26. Mai 2013 im Kreis Ostholstein statt.
 
Die Sitzung wurde mit folgender Tagesordnung einberufen:
 
1.    Verpflichtung von Beisitzerinnen und Beisitzern des Kreiswahlausschusses gemäߧ 85 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) [1];
 
2.    Feststellung des Wahlergebnisses der Kreiswahl gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) [2] in Verbindung mit § 63 Abs. 2 GKWO;
 
3.    Verschiedenes.
 
 
Gemäß § 2 Abs. 2 GKWO entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
 
 
 
Eutin, 17. Mai 2013
 
 
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Kreiswahlleiter
Fachdienst Kommunalaufsicht
In Vertretung:
 
gez. Unterschrift
 
Peter Scholz




[1] vom 02. Dezember 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 747), geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2012  (GVOBl. Schl.-H. S. 561);

[2] in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert
   durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 745).

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8828 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 23.05.2013. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).