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2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

Autor/in: Fachdienst Personal und Organisation, Jeck
Quelle:


Amtliche Bekanntmachung

II. Nachtragssatzung
zur Entschädigungssatzung
des Kreises Ostholstein

Aufgrund der §§ 4 und 27 Abs. 3 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein i.V.m. § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 27.09.2005 die folgende II. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Ostholstein erlassen:

§ 1

(1)    § 6 Abs.3 wird gestrichen.

(2)     In § 8 Abs.2 werden die Worte „ein Sitzungsgeld“ durch die Worte „eine Aufwandsentschädigung“ ersetzt

(3)     § 12 Abs.2 erhält folgende Fassung:

§ 12
Fahrkosten

(2)    Fahrkosten für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sitzungsort und zurück, werden gesondert erstattet. Soweit für diese Fahrten privateigene Kraftwagen benutzt werden, besteht hierfür ein erhebliches dienstliches Interesse.

§ 2

Die II. Nachtragssatzung tritt am 01.09.2005 in Kraft. 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Eutin,    17. Oktober 2005

Kreis Ostholstein
Fachdienst Personal und Organisation

gez. Reinhard Sager
Landrat