Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in:
Quelle: FD Boden- und Gewässerschutz

 

3. Nachtragssatzung

zur Satzung

des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg

12.03.2009

in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 01.08.2012

 

I.

Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg wird gem. § 6 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.Holst. S. 86) wie folgt geändert.

 

Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende

 3. Nachtragssatzung in der männlichen Form abgefasst.

Durch die hier gewählte Formulierung sind jedoch weibliche und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint.

 

Es wird folgende 3. Nachtragssatzung erlassen:

 

1.

 

§ 1

(zu §§ 3, 6 WVG)

Name, Sitz, Verbandsgebiet

 

wird wie folgt ergänzt und erhält folgende Fassung

 

(1)

Der Verband führt den Namen „Wasser- und Bodenverband Oldenburg“ und hat seinen Sitz in Oldenburg/Holstein im Kreis Ostholstein.

 

(2)

Er ist als Wasser- und Bodenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder.

 

(3)

Das Gebiet des Verbandes ist ca. 25.500 ha groß und umfasst das Einzugsgebiet der Gewässer Nr. 1, 2, 3, 4 und 5.

Die Flächen des Einzugsgebietes liegen in den Gemeinden Beschendorf, Dahme, Damlos, Göhl, Gremersdorf, Grömitz, Grube, Harmsdorf, Heringsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen, Riepsdorf, Schönwalde, Wangels und der Stadt Oldenburg.

 

(4)

In der dieser Satzung als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 ist die Grenze des Verbandsgebietes als rote Linie dargestellt. Die Übersichtskarte ist Bestandteil der Satzung.

 

(5)

Die Grenze des Verbandsgebietes ist in Abgrenzungskarten im Maßstab 1:5.000 rot eingetragen. Sie verläuft auf der dem Verbandsgebiet zugewandten Seite der roten Linie. Die Ausfertigung der Karten ist bei der Aufsichtsbehörde, dem Kreis Ostholstein, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, verwahrt. Die Karten sind Bestandteil dieser Satzung.

Eine weitere Ausfertigung der Karten ist bei der Geschäftsstelle des Verbandes, Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn, Heiligenhafener Chaussee 35 a, 23758 Oldenburg/Holstein, niedergelegt.

Die Karten können bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.

 

(6)

Der Verband ist Mitglied des Gewässer- und Landschaftsverbandes Wagrien-Fehmarn mit Sitz in Oldenburg/Holstein.

 

(7)

Der Verband ist Mitglied des Bearbeitungsgebietsverbandes Wagrien-Fehmarn mit Sitz in  Oldenburg/Holstein.

 

(8)

Der Verband führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit der Inschrift „Wasser- und Bodenverband Oldenburg

 

 

II:

Inkrafttreten:

 

Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

 

Beschlossen durch den                                        Genehmigt:
Verbandsausschuss am 18.12.2013                    Eutin, den 17.02.2014
Oldenburg/H., den 30.01.2014                             Im Auftrage: gez. Helga Landschoof
gez. Dieter Knoll (L. S.)                                                                               (L. S.)
                                                                            

Dieter Knoll                                                          Der Landrat des Kreises Ostholstein
Verbandsvorsteher                                              als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände

 

 

Ausgefertigt:                                                       

Oldenburg/H., den 24.02.2014                           

gez. Dieter Knoll (L. S.)                                                                                                       

                                                                           

Dieter Knoll                                                                                

Verbandsvorsteher

Die Übersichtskarte zum Verbandsgebiet des WBV Oldenburg im Maßstab 1:25.000 kann – ebenso wie die Abgrenzungskarten Nord 1 bis 5, Süd 1 bis 4, Nord-Ost und Nord-West, sowie Süd-Ost und Süd-West zum Verbandsgebiet des WBV Oldenburg  im Maßstab 1:5.000 – während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden bei der Geschäftsstelle des Verbandes, Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn, Heiligenhafener Chaussee 35a, 23758 Oldenburg i. H. oder beim Landrat des Kreises Ostholstein als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin.

 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9616 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein. Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 04.03.2014. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).