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Amtliche Bekanntmachung über das Vorliegen des Prüfungsberichtes des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung 2009 der Kreise Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

über das Vorliegen des Prüfungsberichtes
des Landesrechnungshofes über die überörtliche
Prüfung 2009 der Kreise Ostholstein, Plön,
Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg
 

Gem. § 7 Abs. 5 KPG wird bekanntgemacht, dass das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2009 der Kreise Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg durch den Landesrechnungshof vorliegt.

Der Prüfungsbericht liegt öffentlich aus und kann während der Dienststunden in der

 

Kreisverwaltung Ostholstein, Fachdienst Personal und Organisation,
Kreishaus, Obergeschoss Neubau, Zimmer 444, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin,
 

unter Wahrung schutzwürdiger Interessen einzelner eingesehen werden.
 

Eutin, den    8. Dezember 2010
 

Kreis Ostholstein
Der Landrat


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6340 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.12.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).