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Anordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Allgemeinverfügung)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung des

Kreises Ostholstein

Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit

 

 

Anordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Allgemeinverfügung)

 

Aufhebung eines Sperrbezirkes

 

Die im Kreis Ostholstein am 29. Mai 2007 in der Stadt Eutin, Ortsteil Neudorf amtlich festgestellte Amerikanischen Faulbrut ist erloschen.

 

Auf Grund der § 12 der  Bienenseuchen-Verordnung vom 03. November 2004 (BGBl. I S. 2738) und den dazu ergangenen Ausführungshinweisen zur Bienenseuchen-Verordnung vom 07. August 2000 (ABl. Schl.-H. 2000 S. 567) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG-TierSG) vom 14.02.2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 197), alle in der z.Z. gültigen Fassung, macht der Kreis Ostholstein folgendes bekannt:

 

Der um den Ausbruchsbetrieb eingerichtete Sperrbezirk wird aufgehoben.

 

 

Eutin, den 14.08.2007

 

 

KREIS OSTHOLSTEIN

Der Landrat

Fachdienst Lebensmittelsicherheit

und Tiergesundheit

Im Auftrage

gez. Dr. Marc Cursiefen

                                                        - Amtstierarzt -

 

 

 

 

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3715 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 14.08.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).