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Antrag auf der Stadt Eutin, Städtische Betriebe Eutin auf Ausbau des Lindenbruchgrabens

Autor/in: FD Boden- und Gewässerschutz
Quelle: FD Boden- und Gewässerschutz

Bekanntmachung
nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

für einen Antrag auf der Stadt Eutin, Städtische Betriebe Eutin auf Ausbau des Lindenbruchgrabens mit Abschlagbauwerk und des Gewässers II. Ordnung ( ab Oldenburger Landstraße bis zum Großen Eutiner See) n. § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

 

Die Stadt Eutin, Städtische Betriebe Eutin haben am 23.06.2014 die Genehmigung von Maßnahmen zur Umgestaltung des Lindenbruchgrabens mit Abschlagbauwerk in der Robert-Schade-Straße und zur naturnahen Umgestaltung der hydrologischen Verhältnisse und strukturverbessernde Maßnahmen des weiterführenden Gewässers II. Ordnung
(ab Oldenburger Landstraße bis zum Großen Eutiner See) beantragt.

Dieser Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- einer Genehmigung. 

Nach § 3c UVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 

Die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG. 

Für das geplante Vorhaben war daher gem. § 3c UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 Nr. 1-3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. 

Die überschlägige Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. 

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden. 

Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.

 

Eutin, 17.07.2014

Az.: 6.20.331.012

Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz

 

 

 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9945 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 21.07.2014. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).