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Bekanntmachung

Autor/in: Frau Brieskorn
Quelle: FD Boden- und Gewässerschutz


  
nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
für einen Antrag auf Genehmigung zum Ausbau eines Gewässers II. Ordnung in der Gemeinde Timmendorfer Strand, Gemarkung Hemmelsdorf nach § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
 
 
Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat am 04.03.2013 die Genehmigung zum Ausbau eines Gewässers II. Ordnung beantragt.
 
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ausbau eines Gewässers II. Ordnung durch Umlegung als teichförmige Aufweitung (Retentionsraum) und mit einer Rohrleitung DN 200, DN 300 und DN 400 (L = 88 m) in der Gemarkung Hemmelsdorf, Flur 2, Flurstück 34.
 
Dieser Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 2 WHG einer Genehmigung.
 
Nach § 3c UVPG besteht eine grundsätzliche UVP-Pflicht, sofern erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
 
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls besteht gemäß Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG für den naturnahen Ausbau von Bächen, Gräben, Rückhaltebecken und Teichen, kleinräumige naturnahe Umgestaltungen, wie die Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen, Verlegung von Straßenseitengräben in der bebauten Ortslage und ihre kleinräumige Verrohrung, Umsetzung von Kiesbänken in Gewässern.
 
Für das Vorhaben war daher gem. § 3c UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
 
Die überschlägige Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
 
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.
 
Diese Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
 
Eutin, 02.09.2013
Az.: 6.20.331.042.0002

Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz 
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9059 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 05.09.2013. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).