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Außerkrafttreten des Gebührenverzeichnisses des Kreises Ostholstein über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Untersuchung und Kontrollen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

Außerkrafttreten des Gebührenverzeichnisses
des Kreises Ostholstein über die Erhebung von Gebühren und Auslagen
für die Untersuchung und Kontrollen
nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht

 

Das Gebührenverzeichnis des Kreises Ostholstein über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Untersuchung und Kontrollen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht vom 19. Dezember 2001, geändert durch die Bekanntmachung vom 24. Januar 2003, tritt mit Ablauf des 30.Juni 2009 außer Kraft.


Eutin, den 25. Juni 2009

 

KREIS OSTHOLSTEIN
Der Landrat
Fachdienst Lebensmittelsicherheit
und Tiergesundheit
Im Auftrage
gez. Dr. Wolf Vogelreuter
- Amtstierarzt -


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5185 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 30.06.09. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).