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Aufhebung der 5 v.H.-Sperrklausel vom 15. Februar 2008 (Kommunalwahl)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 13. Februar 2008
zur Aufhebung
der 5 v. H. - Sperrklausel bei
den Wahlen zu den Gemeinde- und Kreisvertretungen
in Schleswig-Holstein

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13. Februar 2008, Az. 2 BvK 1/07, festgestellt, dass der Landtag Schleswig-Holstein in das Recht der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit dadurch eingegriffen hat, dass er einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel abgelehnt hat. Dieser Eingriff sei nicht gerechtfertigt. Hinreichende Gründe, die die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen, seien nicht ersichtlich.

Die zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erforderliche Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)[1], mit der die 5 v. H. - Sperrklausel gestrichen wird, soll in der Landtagstagung vom 27. bis 29. Februar 2008 vorgenommen werden. Insofern ist davon auszugehen, dass aller Voraussicht nach die Sperrklausel bereits mit Wirkung ab der Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen am 25. Mai 2008 nicht mehr gelten wird.

Ich weise daher noch einmal ausdrücklich auf meine
Bekanntmachung der Aufforderung vom 14. August 2007 zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl am 25. Mai 2008 und insbesondere darauf hin, dass Wahlvorschläge noch bis zum 48. Tag vor der Wahl (07. April 2008, 18.00 Uhr) eingereicht werden können.

Eutin, den 15. Februar 2008

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Kreiswahlleiter
Reinhard Sager

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code  335.4105  archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 18.02.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).