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Auslegung der Vorschlaglisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

 

Bekanntmachung

 

 

Auslegung der Vorschlaglisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein in seiner Sitzung vom 20. Mai 2008 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Lübeck sowie für die Amtsgerichtsbezirke Bad Schwartau, Eutin und Oldenburg i.H. aufgestellt.

Diese Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom
 

14. Juli bis 21. Juli 2008

 

während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Ostholstein in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 225, zur Einsicht aus.
 

Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung erhoben werden.

 

Eutin, den 07. Juli 2008
Az.:5.11.01
 

 

Kreis Ostholstein
- Der Landrat -
gez. Reinhard  Sager


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4430 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 08.07.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).