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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Soziale Dienste

Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Lübeck sowie für die Amtsgerichtsbezirke  Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck  aufgestellt.

Diese Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom
                                                                                  17. Juni bis 24. Juni 2013

während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Ostholstein in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 203, zur Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung erhoben werden.
 
Eutin, den 07.06.2013
Az.:5.11.01
Kreis Ostholstein
-Der Landrat-
gez. Reinhard  Sager 
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8865 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.06.2013. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).