Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Lübeck sowie für die Amtsgerichtsbezirke Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck aufgestellt.
Diese Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom
17. Juni bis 24. Juni 2013
während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Ostholstein in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 203, zur Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung erhoben werden.
Eutin, den 07.06.2013
Az.:5.11.01
Kreis Ostholstein
-Der Landrat-
gez. Reinhard Sager
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Ostholstein in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendstrafkammer des Landgerichts Lübeck sowie für die Amtsgerichtsbezirke Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck aufgestellt.
Diese Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom
17. Juni bis 24. Juni 2013
während der Dienststunden bei der Kreisverwaltung Ostholstein in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 203, zur Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagslisten können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung erhoben werden.
Eutin, den 07.06.2013
Az.:5.11.01
Kreis Ostholstein
-Der Landrat-
gez. Reinhard Sager