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Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008(GVOBl. Schl.-H. S. 234)

 

Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.

 

Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.

 

Die Badegewässerliste kann vom 05.05.2008 bis zum 19.05.2008 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, Tel.:04521/788 - 193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. 
 

 

Eutin, den 28.04.2008

 

Kreis Ostholstein

Der Landrat

Fachdienst Gesundheit

Im Auftrage

gez. Dr. Maria Kusserow

- Ltd. Kreismedizinaldirektorin -

 

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4269 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 29.04.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).