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Bekanntmachung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung
der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein

nach § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz)


Herr Jochen Kluvetasch hat die Genehmigung zum Betrieb eines Sportboothafens in Form eines Bojenfeldes in der Ostsee vor dem Campingplatz Rettin beantragt.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nach § 37 Landesnaturschutzgesetz (alte Fassung). Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist.

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Diese Feststellung ist nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Unterlagen können bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, eingesehen werden.

Eutin, 13.07.2007



Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3657 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.07.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).