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Endgültiges Gesamtergebnis der Wahl des Landrats des Kreises Ostholstein am 05. November 2006

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Endgültiges Gesamtergebnis
der Wahl des Landrats des Kreises Ostholstein
am 05. November 2006


 

Aufgrund der §§ 46 und 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG)[1] in Verbindung mit §§ 72 Abs. 1, 63 und 81 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)[2], hat der Kreiswahlausschuss für die Wahl des Landrats des Kreises Ostholstein am 05. November 2006 in seiner Sitzung am 10. November 2006 das endgültige Wahlergebnis der Wahl wie folgt ermittelt und festgestellt:


Wahlberechtigte                   :                                      170.454,
Wähler/innen                        :                                        46.755,
Ungültige Stimmen               :                                              805,
Gültige Stimmen                   :                                        45.950.

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:

Sager, Reinhard, Fraktionen der CDU und FDP           30.541,

Voigt, Wilfried, Fraktionen der SPD und GRÜNE          15.409.


Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass der Bewerber Reinhard Sager zum Landrat des Kreises Ostholstein gewählt worden ist.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Kreises Ostholstein sowie jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter des Kreises Ostholstein, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, einzulegen.


Eutin, 10. November 2006


Kreis Ostholstein
Der Landrat
Kreiswahlleiter
Fachdienst Kommunalaufsicht

gez. Unterschrift
Reimer Lucht



[1]  in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt
      geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 01. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 57);
[2]  vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
      vom 16. Dezember 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 264).


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3095 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.