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Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Autor/in: Fachdienst Boden- und Gewässerschutz
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 20.12.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).