Inhalt

Feststellung eines neuen Kreistagsabgeordneten

Autor/in: FD Kommunalaufsicht
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Feststellung eines neuen Kreistagsabgeordneten

Hinweis:

Der Kreis nimmt seit 2006 Bekanntmachungen nur noch durch Einstellung der vollständigen Vorschrift auf seinen Internetseiten sowie einen Hinweis in den vorgesehenen Zeitungen vor (§ 12 der Hauptsatzung).

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 11.03.2019 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt, finden Sie die aktuelle (Lese-)Version im Kreisrecht Ostholstein.