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I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung



I. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Ostholstein

für das Haushaltsjahr 2 0 0 7





Aufgrund des § 57 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 20. März 2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1
 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 448,49 Stellen auf nunmehr 450,49 Stellen neu festgesetzt.
 

§ 2
 

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.
 

Eutin, den   28. März 2007

 

 

                                    (Siegel)                                  Reinhard Sager
                                                                                          Landrat
 

 

 

 

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 

Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Str. 41, Zimmer 146, während der Dienststunden aus.

Eutin, den 29.03.2007                                       Kreis Ostholstein
                                                                                 Der Landrat
                                                                             Fachdienst Finanzen






Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3422 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am ____________ . (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).