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II. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


 

 

II. Nachtragshaushaltssatzung

 

 

des Kreises Ostholstein

für das Haushaltsjahr  2 0 0 7

 

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 03. Juli 2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 450,49 Stellen (Stand nach dem 1. Nachtragsstellenplan) auf nunmehr 449,99 Stellen neu festgesetzt.

 

§ 2

 

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.

 

Eutin, den 27. Juli 2007

 

                                                Siegel

                              gez. Joachim Wegener

1.      Stellvertreter des Landrats

 

 

Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Str. 41, Zimmer 146, während der Dienststunden aus.

 

Eutin, den 31.07.2007                                          Kreis Ostholstein

                                                                                         Der Landrat

                                                                                    Fachdienst Finanzen

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3689 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 02.08.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).