III. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das HHj. 2007
Amtliche Bekanntmachung
III. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2 0 0 7
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 25. September 2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende III. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden |
erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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um |
um |
gegenüber |
nunmehr festgesetzt |
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bisher |
auf |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
1. im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
9.678.700 |
- |
165.190.700 |
174.869.400 |
die Ausgaben |
18.429.700 |
- |
189.349.300 |
207.779.000 |
Fehlbedarf |
8.751.000 |
- |
24.158.600 |
32.909.600 |
2. im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
2.253.800 |
- |
19.792.700 |
22.046.500 |
die Ausgaben |
2.253.800 |
- |
19.792.700 |
22.046.500 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
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von bisher |
verändert um |
auf |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen |
7.361.800 |
-174.400 |
7.187.400 |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs (bei der HHSt. 6546/961) |
300.000
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+550.000 |
850.000 .
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
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50.000.000 |
-10.000.000 |
40.000.000 . |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unter Berücksichtigung des I. + II. Nachtragsstellenplans unverändert 449,99 Stellen.
§ 3
Im Rahmen der Kreditfinanzierung wird der Landrat ermächtigt, ergänzende derivative Finanzgeschäfte zur Optimierung der Zinsausgaben aus den Kreditmarktschulden und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. Dabei dürfen folgende Produkte genutzt werden:
- (Forward) Payer Swap
- (Forward) Zins Cap
- Swaption
- Receiver Swap
- Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 23.03.2007 - .
Grundlage für derivative Finanzgeschäfte können neue im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 von der Kommunalaufsicht genehmigte Kredite und Anschlusskredite für die im Finanzplanungszeitraum fälligen Darlehen sein. Der Vertragsbestand an derivaten Finanzgeschäften darf insgesamt 50% des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht übersteigen. Das Derivatgeschäft muss in sachlichem Zusammenhang mit einem konkreten Kreditgeschäft stehen.
Über die abgeschlossenen Derivatgeschäfte ist unverzüglich, mindestens einmal jährlich zu berichten.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Landrätin ihre oder der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR.
§ 5
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19. Oktober 2007 erteilt.
Eutin, den 31. Oktober 2007
Reinhard Sager Landrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3880 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 05.11.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).