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III. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das HHj. 2007

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

III. Nachtragshaushaltssatzung

 

des Kreises Ostholstein

für das Haushaltsjahr 2 0 0 7

 

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 25. September 2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende III. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

um

um

gegenüber

nunmehr festgesetzt

 

 

bisher

auf

 

Euro

Euro

Euro

Euro

1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

9.678.700

-

165.190.700

174.869.400

    die Ausgaben

18.429.700

-

189.349.300

207.779.000

    Fehlbedarf

8.751.000

-

24.158.600

32.909.600

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

2.253.800

-

19.792.700

22.046.500

    die Ausgaben

2.253.800

-

19.792.700

22.046.500

 

 

§ 2

 

     Es werden neu festgesetzt:

 

 

von bisher

verändert um

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für

    Investitionen und Investitionsförde- 

    rungsmaßnahmen

 

7.361.800 € 

 

-174.400 €

 

7.187.400 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
 ermächtigungen

(bei der HHSt. 6546/961)

 

300.000 €

 

 

+550.000 €

 

850.000 €.

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

50.000.000 €

-10.000.000 €

40.000.000 €.

 

       Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unter Berücksichtigung des I. + II. Nachtragsstellenplans unverändert 449,99 Stellen.

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Im Rahmen der Kreditfinanzierung wird der Landrat ermächtigt, ergänzende derivative Finanzgeschäfte zur Optimierung der Zinsausgaben aus den Kreditmarktschulden und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. Dabei dürfen folgende Produkte genutzt werden:

  1. (Forward) Payer Swap
  2. (Forward) Zins Cap
  3. Swaption
  4. Receiver Swap

 

- Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 23.03.2007 - .

 

Grundlage für derivative Finanzgeschäfte können neue im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 von der Kommunalaufsicht genehmigte Kredite und Anschlusskredite für die im Finanzplanungszeitraum fälligen Darlehen sein. Der Vertragsbestand an derivaten Finanzgeschäften darf insgesamt 50% des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht übersteigen. Das Derivatgeschäft muss in sachlichem Zusammenhang mit einem konkreten Kreditgeschäft stehen.

 

Über die abgeschlossenen Derivatgeschäfte ist unverzüglich, mindestens einmal jährlich zu berichten.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Landrätin ihre oder der Landrat seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR.

 

§ 5

 

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  19. Oktober 2007 erteilt.

 

Eutin, den 31. Oktober 2007

 

 

 

                             

                                              Reinhard Sager                                                                 Landrat

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3880 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 05.11.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).