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Jahresrechnung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Jahresrechnung des Kreises Ostholstein

für das Haushaltsjahr 2007

 

Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat in seiner Sitzung am 9.12.2008 gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 Abs. 3 GO die Jahresrechnung beschlossen.

Der Bericht des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung über die Prüfung der Jahresrechung sowie die Jahresrechnung liegen zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 147, während der Dienstzeit aus.

 

Eutin, den 16.12.2008

         Kreis Ostholstein
         Der Landrat
L.S.   Fachdienst Finanzen
          Im Auftrage
          Kai Jürgens