Jahresrechnung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007
Amtliche Bekanntmachung
Jahresrechnung des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2007
Der Kreistag des Kreises Ostholstein hat in seiner Sitzung am 9.12.2008 gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 Abs. 3 GO die Jahresrechnung beschlossen.
Der Bericht des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung über die Prüfung der Jahresrechung sowie die Jahresrechnung liegen zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 147, während der Dienstzeit aus.
Eutin, den 16.12.2008
Kreis Ostholstein
Der Landrat
L.S. Fachdienst Finanzen
Im Auftrage
Kai Jürgens