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KrVo zur Änderung von KrVo über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Kreisverordnung zur Änderung von Kreisverordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 28.11.2008

 

Aufgrund von § 70 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 5 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 06.03.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 136), geändert durch Gesetz vom 13.12.2007 (GVOBl. Sch.-H. S. 499) wird verordnet:

§ 1

Die Verordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 19.06.1992 werden wie folgt geändert:

In die Verordnungen Kreisverordnung über das Naturdenkmal „Kurpark Niendorf“ vom 19.06.1992, Kreisverordnung über das Naturdenkmal „Schwedenkuhle und Umgebung“ vom 19.06.1992 und Kreisverordnung über das Naturdenkmal „Quellhügel westlich von Logeberg“ vom 19.06.1992 wird jeweils folgender § 4 a eingefügt:

 

§ 4 a Verkehrssicherungspflicht

(1)   Die Unterschutzstellung entbindet den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten nicht von der Verkehrssicherungspflicht und den üblichen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.

(2)   Sind aus Gründen der Verkehrssicherung Eingriffe in das Naturdenkmal erforderlich, können von mir Ausnahmen von den Verboten des § 3 zugelassen werden, wenn von dem Naturdenkmal Gefahren ausgehen.

 

§ 2

Diese Verordnung tritt am 15.12.2008 in Kraft.

 

                                       Ausgefertigt:
Eutin, den 28.11.2008                                            Kreis Ostholstein 
                                            L.S.                             Der Landrat 
                                                                               als untere Naturschutzbehörde
                                                                               Reinhard Sager

     


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4715 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 01.12.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).