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Kreisverordnung des Kreises Ostholstein über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter zu Aufgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)

Autor/in: Fachdienst Soziale Hilfen
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung: