Kreisverordnung zur Änderung von Kreisverordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 25.02.2008 (weiterführender Link)
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Der Landrat des Kreises Ostholstein als untere Naturschutzbehörde hat aufgrund des § 23 Abs. 5 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetz die
Kreisverordnung zur Änderung von Kreisverordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 25.02.2008
erlassen.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4121 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 28.02.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).