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Kreisverordnung zur Änderung von Kreisverordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 25.02.2008 (weiterführender Link)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung
 
Der Landrat des Kreises Ostholstein als untere Naturschutzbehörde hat aufgrund des § 23 Abs. 5 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetz die
 
Kreisverordnung zur Änderung von Kreisverordnungen über Naturdenkmale im Kreis Ostholstein vom 25.02.2008
 
erlassen.

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4121 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 28.02.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).