Kreisverordnung zur 11. Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin vom 20.08.2007
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 18 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in der Fassung vom 06.03.2007 (GVOBl. Schl-H. S. 136) wird verordnet:zur Bekanntmachung
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3746 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 27.08.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).