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Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2009)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

  

 

 

Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2009)

 

 

 

Die diesjährige Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 06.05.2009 beginnen.

 

Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum

 

01. April 2009

 

bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.

 

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
  2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
  3. der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
  4. der Nachweis das der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat,
  5. gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile

 

Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,

  1. bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
  2. denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
  3. die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

 

23701 Eutin, 10. Februar 2009

 

                                                                                                Kreis Ostholstein

                                                                                                    Der Landrat

                                                                                                als Jagdbehörde

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4907 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 13.02.2009. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).