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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: Fachdienst Personal und Organisation


Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2012)

 
Die diesjährige Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein wird am 11.04.2012 beginnen.
 
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum
 
01. März 2012
 
bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.
 
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

1.  Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
2.  Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
3.  der Nachweis der Einwilligung beider gesetzlicher Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
4.  der Nachweis das der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat,
5.  gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile
 
Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,

1.  bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
2.  denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
3.  die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 
23701 Eutin, 25. Januar 2012
  
                                                                                              Kreis Ostholstein
                                                                                                  Der Landrat
                                                                                              als Jagdbehörde
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7621 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 27.01.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).