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Bekanntmachung

Autor/in: FD 3.21
Quelle: FD 3.21


B e k a n n t m a c h u n g
 
 
Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung 2013)
 
 
Am 10.07.2013 wird noch eine Prüfung zum Erwerb des 1. Jagdscheines im Kreis Ostholstein beginnen.
 
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens bis zum
 
17. Juni 2013
 
bei der Jagdbehörde des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, wo auch die erforderlichen Antragsformulare bereitgehalten werden, einzureichen.
 
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
der Nachweis der Einwilligung beider gesetzlicher Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings,
der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens drei Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden.
gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene Prüfungsteile
 
Zur Prüfung werden Bewerberinnen oder Bewerber nicht zugelassen,

bei denen die Anmeldeunterlagen nicht vollständig sind
denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes versagt werden müsste oder
die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
 
 
23701 Eutin, 23. Mai 2013
 
                                                                                              Kreis Ostholstein
                                                                                                  Der Landrat
                                                                                              als Jagdbehörde 
  
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.8823 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 31.05.2013. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).