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Bekanntmachung

Autor/in: Frau Kiemstedt
Quelle: FD Regionale Planung

 

Öffentliche Bekanntmachung
Raumordnungsverfahren Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung

 

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung soll die Eisenbahnverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden nach den Bestimmungen des deutsch-dänischen Staatsvertrages vom 03. September 2008 elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden. 

Die Landesplanungsbehörde hat das Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und der §§ 14 ff des Landesplanungsgesetzes (LaPlaG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 542), i.V.m. § 1 der Raumordnungsverordnung (ROV) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 35 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)1 für den geplanten Ausbau und die Elektrifizierung der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden bis Lübeck abgeschlossen.

Eine Ausfertigung des raumordnerischen Abschlusses mit den dazugehörigen Karten liegt in der Zeit vom

 

22.05.2014 bis zum 23.06.2014 (einen Monat)

 

bei der folgenden Stelle öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden:

 

Kreis Ostholstein, Fachdienst Regionale Planung,
Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Räume 176a – 176c.

Eine telefonische Terminabstimmung ist möglich und wird empfohlen
(Tel. 04521-788-277).
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Parallel zur öffentlichen Bekanntgabe kann der raumordnerische Abschluss auch auf dem Online-Portal (htttp://www.schleswig-holstein.de/raumordnungsverfahren) bis Ende Juni 2014 eingesehen werden.

Eutin, den 12.05.2014

Kreis Ostholstein

Der Landrat – Fachdienst Regionale Planung

 1 Gesetze in der für das Verfahren gültigen Fassung

 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9792 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 14.05.2014. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).