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Sammlungserlaubnis

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

Sammlungserlaubnis
Aufgrund des § 1 des Sammlungsgesetzes vom 10.12.1969 (GVOBl. Schl.-H., S. 276) in der z. Zt. geltenden Fassung habe ich der
DRF Deutschen Rettungsflugwacht e.V.
Raiffeisenstr. 32
70794 Filderstadt
die Erlaubnis erteilt vom 01.02.2007 bis 28.02.2007 im Gebiet des Kreises Ostholstein eine Haussammlung zur Gewinnung von Fördermitgliedern durchzuführen.

Eutin, 19.01.2007
Der Landrat
des Kreises Ostholstein
Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3256 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.