Satzung zur Aufhebung der Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des Jugendaufbauwerkes Ostholstein
Amtliche Bekanntmachung
Satzung
zur Aufhebung der Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des
Jugendaufbauwerkes Ostholstein
Gemäß § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 03.07.2007 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des Jugendaufbauwerkes Ostholstein vom 16. August 2004 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15. März 2006 in Kraft.
Eutin, den 12. Juli 2007
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Siegel gez. Reinhard Sager
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3661 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 17.07.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).