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VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

der VI. Nachtragssatzung
zur Satzung des
Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg
vom 25.10.2000 in der Fassung
der V. Nachtragssatzung vom 05.01.2007

Mit Beschluss vom 21.01.2008 hat der Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg  gemäß §§ 6, 47 und 49 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S.405) in der geltenden Fassung die VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg  vom 25.10.2000 in der Fassung der V. Nachtragssatzung vom 05.01.2007 beschlossen, deren gemäß § 58 Abs. 2 WVG genehmigte und ausgefertigte Fassung gemäß § 22 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung vom 13.12.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 499) bei

1. dem Landrat des Kreises Ostholstein als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände, Fachdienst
    Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin, Zimmer 537, sowie

2. dem Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn, Heiligenhafener Chaussee 35a in
    23758 Oldenburg i.H.

während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt.

Die VI. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Eutin, den 20. Februar 2008

6.20.7313.102

Der Landrat des Kreises Ostholstein
als Aufsichtsbehörde der
Wasser- und Bodenverbände
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz
Im Auftrage
gez. Roland Lau


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4111 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 20.02.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).