VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg
Amtliche Bekanntmachung
der VI. Nachtragssatzung
zur Satzung des
Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg
vom 25.10.2000 in der Fassung
der V. Nachtragssatzung vom 05.01.2007
Mit Beschluss vom 21.01.2008 hat der Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg gemäß §§ 6, 47 und 49 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S.405) in der geltenden Fassung die VI. Nachtragssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Oldenburg vom 25.10.2000 in der Fassung der V. Nachtragssatzung vom 05.01.2007 beschlossen, deren gemäß § 58 Abs. 2 WVG genehmigte und ausgefertigte Fassung gemäß § 22 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG) in der Fassung vom 13.12.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 499) bei
1. dem Landrat des Kreises Ostholstein als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände, Fachdienst
Boden- und Gewässerschutz, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin, Zimmer 537, sowie
2. dem Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn, Heiligenhafener Chaussee 35a in
23758 Oldenburg i.H.
während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt.
Die VI. Nachtragssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Eutin, den 20. Februar 2008
6.20.7313.102
Der Landrat des Kreises Ostholstein
als Aufsichtsbehörde der
Wasser- und Bodenverbände
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz
Im Auftrage
gez. Roland Lau
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4111 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 20.02.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).