Inhalt

Veränderung der Standesamtbezirke im Kreis Ostholstein

Autor/in: Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Veröffentlichung der Veränderung
der Standesamtsbezirke im Kreis Ostholstein

 

Aufgrund des Gesetzes einer Neuordnung von Gemeindegrenzen im Kreis Ostholstein vom 21. Oktober 2002 (GVOBL. Schl.-H. S. 196) werden mit Wirkung vom 01. Januar 2003 die Gemeinden Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn, Westfehmarn und die Stadt Burg auf Fehmarn zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen "Fehmarn" zusammengeschlossen.

Es werden daher mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 die bisherigen Standesamtsbezirke Burg auf Fehmarn und Fehmarn in Burg auf Fehmarn aufgelöst.

Gemäß § 52 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes i.V. mit § 6 Abs. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes wird mit Wirkung vom 01. Januar 2003 der Standesamtsbezirk Fehmarn mit den bisherigen Gemeinden Bannesdorf auf Fehmarn , Landkirchen auf Fehmarn, Westfehmarn und der bisherigen Stadt Burg auf Fehmarn gebildet.

 

Eutin, den   22. November 2002

 

 

 

Der Landrat
des Kreises Ostholstein
Standesamtsaufsicht

Az.: 320.1.1.Ha.

gez.

Reinhard Sager