Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in:
Quelle: FD Sicherheit und Ordnung

 

Allgemeinverfügung über die  Verkaufszeiten auf Zelt- und Campingplätzen im Kreis Ostholstein an Sonn- und Feiertagen nach § 11 Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffZG) vom 29.11.2006*


 

Verkaufsstellen auf genehmigten Zelt- und Campingplätzen im Kreis Ostholstein dürfen während des Betriebes des Zelt- und Campingplatzen abweichend von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten nach § 3 LÖffZG in der Zeit vom

 

15.05.2014 bis 31.10.2014
an Sonn- und Feiertagen
jeweils von 07.00 bis 19.00 Uhr

 geöffnet sein.

Diese Ausnahmegenehmigung ist an gut sichtbarer Stelle in der jeweiligen Verkaufsstelle auszuhängen bzw. auszulegen. Außerdem ist an gut sichtbarer Stelle ein Hinweisschild mit den Verkaufszeiten anzubringen.


Hinweise

Während der o.g. Öffnungszeiten ist nur der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs, zulässig, sowie von Campingbedarf an die Gäste des Zelt- und Campingplatzes.

Auf die Verpflichtung zum Führen von Verzeichnissen gemäß § 12 Abs. 3 LÖffZG, aus denen die Namen, die Tage, die Beschäftigungsart und -dauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersichtlich sind, wird hingewiesen.

Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeits-schutzgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, einzureichen.


Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 110 Abs. 4 S. 4 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)* mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben.


Eutin, den  12.05.2014


Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Im Auftrage
gez. Joachim Gattung
Fachdienstleiter 

 

*zitierte Rechtsvorschriften (in der zurzeit geltenden Fassung):

-Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und  Tourismusorten (Bäderverordnung – BäderVO) vom 21.05.2013, GVOBl. Schl.-H. S. 226

-Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) vom 29.11.2006, GVOBl.  Schl.-H. S. 243

-Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)   vom  02.06.1992, GVOBl. Schl.-H. S. 254

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9797 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 16.05.2014. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).