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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz wieder möglich

Autor/in: Stellvertr. Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Ab Dienstag, den 25.05.2021, bietet der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein wieder Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. 

Die Belehrungstermine finden zunächst nur in Eutin, Holsteinstraße 52, statt.

Die verbindliche Anmeldung zu einem Termin erfolgt über einen Online-Termin-Kalender unter www.kreis-oh.de/belehrung.

Sofern ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden kann, kann dieser dort auch wieder storniert werden.

Allgemeines zu den Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Personen, die erstmalig eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants, Cafés, Kantinen und anderen Lebensmittelbetrieben aufnehmen möchten und während der Arbeit mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände, wie z.B. Geschirr oder Besteck oder anderen Arbeitsmaterialien in Berührung kommen, sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sich beim Fachdienst Gesundheit über Ansteckungsrisiken und Hygiene belehren zu lassen.

In der Praxis habe sich nach der Erfahrung des Fachdienstes Gesundheit gezeigt, dass Lebensmittelvergiftungen nur durch die Kenntnis der Übertragungswege und ein hygienebewusstes Verhalten verhindert würden.

Der Fachdienst Gesundheit stellt über die Belehrung eine Bescheinigung aus, die bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/innen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit (Betriebshygiene festlegen) sowie nachfolgend alle 2 Jahre erneut zu belehren und dies zu dokumentieren.

Die Bescheinigung über die Belehrung kostet 25 Euro pro Person. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen. Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen vorlegen. Ausländische Bürger, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, müssen in Begleitung eines Dolmetschers erscheinen.