Inhalt

Geflügelpest: Kreis Ostholstein richtet Schutz- und Überwachungszone um Stockelsdorf ein

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. In einem kleinen Hausgeflügelbestand mit Hühnern und Enten in der Gemeinde Stockelsdorf im Kreis Ostholstein wurde gestern (02.11.) der Ausbruch der Geflügelpest durch den Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit amtlich festgestellt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller im Hausgeflügelbestand verbliebenen Hühner und Enten ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt.

Um den Ausbruchsbestand wurden mit Allgemeinverfügung von 02.11.2022 eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk, mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet, mindestens zehn Kilometer-Radius) eingerichtet.

Von der Überwachungszone sind neben dem Kreis Ostholstein außerdem das Stadtgebiet Lübeck sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Nordwestmecklenburg und Segeberg betroffen. Die Schutzzone umfasst neben der Gemeinde Stockelsdorf auch Teile der Stadt Lübeck.

Die betroffenen Kreise und die Stadt Lübeck haben in ihren Zuständigkeitsbereichen eigene Allgemeinverfügungen erlassen.

Was haben Geflügelhaltung in diesen Bereichen ab sofort zu beachten?

Für die Überwachungszonen gelten ab sofort besondere Schutzmaßregeln, die detailliert in der am heutigen Mittwoch veröffentlichten Allgemeinverfügung aufgelistet sind. Dazu gehört unter anderem, dass sämtliches Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel wie beispielsweise Tauben in geschlossenen Ställen abgesondert oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind.

In der Schutzzone gelten über die Regelungen in der Überwachungszone hinaus weitere umfangreiche Regelungen, u.a. Verbringungs- und Beförderungsverbote für lebendes Geflügel sowie zusätzliche Hygienevorgaben.

Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weist darauf hin, dass amtliche Tierärztinnen und Tierärzte in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügel- und Vogelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen sind von den Tierhaltenden zu dulden. Gerade jetzt ist es mehr denn je von Bedeutung, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Tierhaltungen einzuhalten, um einen Eintrag in die Bestände zu verhindern.

Die komplette Allgemeinverfügung mit sämtlichen Regelungen in den Schutz- und Überwachungszonen und weitere Informationen zum Thema Geflügelpest finden Sie unter www.kreis-oh.de auf den Seiten des Fachdienstes Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (https://www.kreis-oh.de/B%C3%BCrger-Kreis-Verwaltung/Kreisverwaltung/index.php?La=1&object=tx,2454.183.1&kat=&kuo=2&sub=0)

Hintergrund:

Nachdem bei einer vom Kreisveterinäramt entnommenen Probe von verendeten Hühnern das aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen worden war, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.
In Ostholstein sind in der Schutzzone 77 Betriebe, in der Überwachungszone weitere 213 Betriebe betroffen.