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Holger Blöhs in den Naturschutzdienst bestellt

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin / Wangels. Holger Blöhs aus Hansühn wurde kürzlich von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein zum Mitglied des Naturschutzdienstes bestellt. Blöhs betreut damit in ehrenamtlicher Tätigkeit das westliche Teilgebiet der Gemeinde Wangels bis hin zur Kreisgrenze, so der Kreis in einer Pressemitteilung.

Das Engagement der sachkundigen Naturschützer dient vor allem dem Zweck, die Menschen vor Ort zu informieren und um Verständnis für naturschutzrechtliche Vorschriften zu werben. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, Konflikte schon früh zu erkennen und zu vermeiden. Durch die Anwesenheit direkt vor Ort haben die Mitglieder des Naturschutzdienstes einen guten Überblick über Veränderungen in der Natur. Rechtzeitige Hinweise an die untere Naturschutzbehörde helfen häufig, Schäden an Natur und Umwelt zu vermeiden, so der Kreis.

Landrat Reinhard Sager: „Die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder des Naturschutzdienstes ist für den Kreis äußerst wertvoll und verdient hohe Anerkennung. Die Mitglieder bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen der Naturschutzbehörde und den Bürgern. Wir freuen uns, dass der Naturschutzdienst mit Herrn Blöhs ein neues Mitglied bekommen hat.“

Kreisweit sind nunmehr insgesamt 18 Mitglieder des Naturschutzdienstes ehrenamtlich für den Kreis Ostholstein tätig. Sie gelten dabei rechtlich als Angehörige der Naturschutzbehörde im Außendienst und haben teilweise bestimmte behördliche Befugnisse wie die Feststellung der Personalien oder das Aussprechen von Betretungsverboten. In der Praxis überwiege nach Mitteilung der Kreisverwaltung aber der ermittelnde und vor allem aufklärende Charakter. Nach dem Landesnaturschutzgesetz sind die Mitglieder des Naturschutzdienstes zudem berechtigt, in ihrem jeweiligen in der freien Feldmark gelegenen Dienstbezirk Grundstücke zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu betreten. Falls es erforderlich sein sollte, hätten sie außerdem das Recht, Identitäten festzustellen, zu Unrecht angeeignete Gegenstände, Pflanzen oder Tiere sicherzustellen oder Platzverweise auszusprechen. In der Regel sei es jedoch nicht erforderlich, von diesen Rechten Gebrauch zu machen, so der Kreis.