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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus Bad Schwartau und Stockelsdorf gesucht

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein sucht dringend interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bad Schwartau und Stockelsdorf, die für die Amtsperiode 2024 bis 2028 als Jugendschöffen beim Amtsgericht bzw. bei der Jugendstrafkammer des Landgerichtes Lübeck tätig sein wollen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis 27 Jahre angeklagt sind und die mittlere und schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhaltes und der Beurteilung der Tat und der Täter ihre Lebenserfahrung und ihren Menschenverstand mit einbringen.

Der Kreis Ostholstein sucht Personen, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und in Bad Schwartau oder Stockelsdorf wohnen. Sie sollen über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Voraussetzung ist ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular stehen auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter dem Stichwort „Jugendschöffenwahl“ zur Verfügung (www.kreis-oh.de/Jugendschöffenwahl). Für weitere Auskünfte steht Thomas Jeck aus dem Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein (t.jeck@kreis-oh.de, 04521/788-822) zur Verfügung. Bewerbungen sind noch bis zum 18.09.2023 möglich.