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Kreis weist auf Einhaltung der Fristen für den Umtausch von grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen hin

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Kreis Ostholstein weist auf die Einhaltung der Umtauschpflicht für Führerscheininhaber hin, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen. Dieser verliert mit Ablauf des 19.01.2023 seine Gültigkeit und muss bis zu diesem Stichtag umgetauscht sein. Bereits am 19.07.2022 endete die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mit einem Papierführerschein.

Welche Umtauschfristen gelten?

Bei der Umtauschfrist wird zwischen Papier- und Kartenführerscheinen unterschieden. Bei den grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr, bei den Kartenführerscheinen hingegen nach dem Ausstellungsjahr (Ziffer 4a auf dem Kartenführerschein).

Die genauen Umtauschfristen sind in folgender Tabelle ersichtlich:

Papierführerschein (grau/rosa)

Kartenführerschein

Geburtsjahrgang

Umtauschfrist

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist

Vor 1953

19.01.2033

1999 bis 2001

19.01.2026

1953 bis 1958

19.07.2022

2002 bis 2004

19.01.2027

1959 bis 1964

19.01.2023

2005 bis 2007

19.01.2028

1965 bis 1970

19.01.2024

2008

19.01.2029

1971 oder später

19.01.2025

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Nicht vorzeitig den Umtausch beantragen!

Bei der Führerscheinstelle gehen zahlreiche Anträge auf einen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ein, die noch gar nicht von einer bevorstehenden Umtauschfrist betroffen sind. Der neue EU-Kartenführerschein hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren, sodass ein Umtausch im eigenen Interesse nicht vorzeitig beantragt werden sollte. Ausgenommen sind andere Gründe, z.B. wenn zusätzlich ein internationaler Führerschein für Reisen mit befristetem Aufenthalt außerhalb der EU benötigt wird.

Wie kann der Umtausch beantragt werden?

Der Zutritt zur Führerscheinstelle ist ausschließlich mit Termin möglich, der online unter www.kreis-oh.de/feb vereinbart werden kann. Im Termin-Formular ist für den Umtausch unter „Führerscheinstelle“ die Dienstleistung „Umtausch / Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein“ in der entsprechenden Anzahl (z.B. 2 für einen gemeinsamen Termin) auszuwählen. Anschließend werden alle Tage mit verfügbaren Terminen in einer Kalenderübersicht angezeigt und es kann ein Wunschtermin ausgewählt und kostenlos gebucht werden. Der Termin dauert ca. 12 Minuten.

Für den Pflichtumtausch werden gesonderte Terminkontingente zur Verfügung gestellt. Sollte ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden können, kann dieser in der E-Mail der Terminbestätigung storniert werden. Stornierte Termine werden sofort wieder für die Buchung freigegeben, sodass teilweise auch kurzfristig Termine frei sein können.

Darüber hinaus kann der Antrag aber auch beim jeweils zuständigen örtlichen Bürgerbüro gestellt werden, welches den Antrag aufnimmt und an die Führerscheinstelle zur Bearbeitung weiterleitet. Auf diesem Wege dauert die Bearbeitungszeit jedoch erfahrungsgemäß länger.

Die Höhe der Gebühr für den Umtausch bei der Führerscheinstelle beträgt bis zu 29,58 € (inkl. Versand), in Einzelfällen sind abweichende Gebühren möglich.

Von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand sollte möglichst abgesehen werden, da hierdurch weitere Verzögerungen eintreten.

Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

Für den Umtausch des Führerscheins werden benötigt:

  • Personalausweis (alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
  • Aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ggf. Karteikartenabschrift, sofern der alte Papierführerschein außerhalb vom Kreis Ostholstein ausgestellt wurde.
  • EC- oder Kreditkarte für bargeldlose Zahlung

Der alte Papierführerschein wird entwertet und den Führerscheininhabern als Andenken wieder ausgehändigt.

Anforderung der Karteikartenabschrift durch den Antragsteller beschleunigt den Umtausch

Wurde der bisherige Papierführerschein nicht im Kreis Ostholstein (einschl. Kreis Eutin oder Kreis Oldenburg i.H.) ausgestellt, sollten die Antragstellenden vorab eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragen und an die Führerscheinstelle (feb@kreis-oh.de) übersenden lassen. So kann die Bearbeitung direkt abgeschlossen werden und es muss nicht auf den Rücklauf einer dann angeforderten Karteikartenabschrift gewartet werden. Viele Führerscheinstellen haben hierfür ein entsprechendes Formular auf der jeweiligen Homepage zur Verfügung gestellt.

Wie schnell erhalte ich den neuen Führerschein?

Sofern bei einem Termin in der Führerscheinstelle alle notwenden Unterlagen vorliegen, wird der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt und kann nach ca. 2-3 Wochen eintreffen.

Zahlen und Fakten zum Umtausch

Es wurden im laufenden Jahr bereits 1554 Termine bei der Führerscheinstelle für den Umtausch gebucht, wovon 81 ohne Stornierung nicht wahrgenommen wurden. Die durchschnittliche Wartezeit nach Ankunft bei der Führerscheinstelle beträgt weniger als 10 Minuten, die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei unter 15 Minuten.

Im vergangenen Jahr 2021 wurden insgesamt 3.771 Führerscheine umgetauscht, im laufenden Jahr (bis zum 25.11.2022) sind es bereits 7.224 Führerscheine.

Informationen zur Führerscheinstelle

Weitere Informationen der Führerscheinstelle sind jederzeit auf der Internetseite des Kreises Ostholstein einsehbar unter www.kreis-oh.de/feb.

Für Fragen ist die Führerscheinstelle des Kreises Ostholstein in 23701 Eutin, Bürgermeister-Steenbock-Str. 20 telefonisch unter 04521 788-800 oder per E-Mail unter feb@kreis-oh.de erreichbar.

Die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ein persönlicher Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.kreis-oh.de/feb möglich.

Hintergrund:

Aufgrund zwingender EU-Vorgaben müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Ziel dieser Vorgabe ist es, ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument ab 2033 einzuführen und  alle  Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu verhindern. Im Kreis Ostholstein wurden bis Ende 1998 ca. 118.000 Papierführerscheine ausgestellt, seit dem 01.01.1999 bis 2013 ca. 68.000 Führerscheine im EC-Karten-Format. Damit sind laut Auswertung insgesamt rund 186.000 bisher unbefristete Führerscheine von der Umtauschpflicht betroffen. Wie viele Führerscheine hiervon noch tatsächlich im Umlauf sind und genutzt werden, lässt sich nicht verlässlich ermitteln.

Bundesweit betrifft das über 40 Millionen Führerscheine. Seit dem 19.01.2013 werden Fahrerlaubnisse, entsprechend der EU-Vorgaben, nur noch befristet ausgestellt (generell auf 15 Jahre). Die Gültigkeit vom Führerschein ist bei aktuellen Führerscheinen auf der Vorderseite unter 4b zu erkennen.

Damit die Führerscheinstellen diese immense Zahl von Umtauschanträgen bewältigen können, wurde in einem differenzierten Stufenplan festgelegt, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss.

Die Anzahl an jährlich umzutauschenden Führerscheinen kann im Kreis Ostholstein bis zu 13.000 Führerscheine betragen.