Inhalt

Offshore-Windpark SKY 2000:

Autor/in: Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Neues eingeschränktes Beteiligungsverfahren für veränderte Planung

Eutin. Die Landesplanungsbehörde hat für den Offshore-Windpark SKY 2000 in der Lübecker Bucht / Mecklenburger Bucht ein neues eingeschränktes Beteiligungsverfahren eingeleitet. Nach Beendigung des ersten Beteiligungsverfahrens habe sich der Vorhabenträger jetzt für eine andere Planungsvariante entschieden, heißt es in einer Mitteilung des ostholsteinischen Landrats Reinhard Sager. Die jetzt bevorzugte und nochmals modifizierte Planungsfläche liegt gegenüber der vorherigen rund drei Kilometer nördlicher.

Wie dem Kreis Ostholstein von der Planungsbehörde mitgeteilt wurde, hätten die bisherigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Schiffsicherheit, der Fischerei und des Tourismus einschließlich der Landschaftsbeeinträchtigung hierzu beigetragen. Die neue Planungsvariante soll das Erscheinungsbild des Windparks von den verschiedenen Küstenstandorten optimieren, aber auch die möglichen Auswirkungen auf den Raum insgesamt reduzieren.

Landrat Reinhard Sager hält das neue eingeschränkte Beteiligungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt in formaler Hinsicht für nicht akzeptabel: „Die Träger öffentlicher Belange haben jetzt zu Beginn der Sommerferien nur knapp vier Wochen Zeit, zu dem neuen Standort Stellung zu nehmen. Das ist angesichts der Sommerpause – in der kein Gremium tagt – und der durch den Kreis zu beteiligenden ostholsteinischen Küstengemeinden zu kurzfristig. Die Landesplanung muss deshalb einer Einreichung der Stellungnahmen im September zustimmen.“

Von dem Vorhabenträger wurden im ursprünglichen Antrag zum Raumordnungsverfahren verschiedene Planungsflächen als Varianten für den geplanten Windpark SKY 2000 dargestellt. Im Rahmen der Analyse der im ersten Beteiligungsverfahren hat sich nun die Variante C gegenüber der ursprünglich favorisierten Variante A als geeigneter herausgestellt.

So würde bei dieser Variante nach Auffassung des Vorhabenträgers das potentielle Risiko einer Kollision von Schiffen auf dem Lübeck-Gedser-Schifffahrtsweg durch eine Vergrößerung des Abstandes zum Planungsgebiet verringert. Auch würden die Auswirkungen auf die „Befischbarkeit“ im Umfeld des Planungsgebietes minimiert. Der Abstand des Planungsgebietes der Variante C nach Burgtiefe beträgt außerdem 15 Kilometer nach Burgtiefe, der Abstand zu unbewohnten Küste (Staberhuk) mindestens 10 Kilometer. Dies würde eine Vergrößerung der Abstände zu den anderen Küstenstandorten sowie eine Reduzierung der Sichtwinkel für die Region bedeuten. Letzteres gilt auch für die Verlagerung der höheren Test-Windenergieanlagen in den Osten des Planungsgebietes. Nach der jetzt geplanten modifizierten Planungsfläche C liegt der Windpark gegenüber der Planungsfläche A um rund 3 Kilometer nach Norden verschoben.