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Staatssekretär Tobias von der Heide zum Antrittsbesuch bei Landrat Timo Gaarz in Eutin

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Zukunft der Fehmarnsund-Brücke im Fokus der Gespräche – Land und Kreis streben Übernahme einer Sonderbaulast durch den Bund an

Eutin.  Am 20.07.2023 empfing Landrat Timo Gaarz im Kreishaus in Eutin Tobias von der Heide, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Verschiedene Themen standen auf der Tagesordnung, darunter auch die Frage, wer zukünftig die Baulast für die denkmalgeschützte Fehmarnsund-Brücke übernehmen muss. Denn wenn 2029 mit Fertigstellung des neuen Tunnelbauwerks am Fehmarnsund die alte Brücke ihre Funktion als Bundesstraße verliert, muss die Zuständigkeit neu geregelt werden. Wie diese neue Regelung aussehen könnte, da sind sich Kreis und Land einig: Der Bundesverkehrsminister muss überzeugt werden, dass auch zukünftig der Bund die Baulast für das außergewöhnliche Brückenbauwerk zwischen der Insel Fehmarn und dem Festland übernimmt. 

Wenn das nicht gelingt, droht die Zuständigkeit für die Fehmarnsund-Brücke auf den Kreis überzugehen. Dies lehnt der Kreis aus guten Gründen ab: „Dass der Kreis die alleinige Verantwortung für die Instandhaltung des großen Brückenbauwerks übernehmen soll, ist kein gangbarer Weg. Das würde uns vor unzumutbare Herausforderungen stellen und wäre mit unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen für den Kreis verbunden“, so Timo Gaarz.  Auch Staatssekretär von der Heide sieht die zukünftige Baulast nicht beim Kreis: „Mit dem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark wurde die Realisierung der festen Fehmarnbeltquerung beschlossen und die Kombination aus Tunnelneubau und Weiternutzung der alten Brücke am Fehmarnsund ist eine Folge dieses Beschlusses. Der Kreis hatte keinen Einfluss auf den Staatsvertrag, daher kann man dem Kreis auch nicht die Zuständigkeit für die Fehmarnsund-Brücke aufbürden“. Land und Kreis sind sich einig, dass der Bund in dieser Frage in die Pflicht genommen werden muss. Timo Gaarz: “Es gibt die Möglichkeit von Sonderbaulasten für außergewöhnliche Verkehrsprojekte – und genau um ein solches Bauwerk geht es hier am Fehmarnsund“.

Daher soll jetzt noch mal das Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister gesucht werden. Denn die Zeit drängt: Auch wenn der neue Tunnel am Fehmarnsund frühestens 2029 fertiggestellt sein wird, werden schon bald die Planfeststellungsunterlagen erstellt und darin wird auch eine Festlegung getroffen, wer zukünftig die Baulast für die Fehmarnsund-Brücke übernehmen muss.