Inhalt

Teilhabe: Kreis bietet offene Sprechstunde für eine Erstberatung zur Teilhabeplanung an

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Ab Ende September bietet der Kreis Ostholstein im Rahmen der Teilhabeplanung einmal im Monat eine Erstberatung in Form einer offenen Sprechstunde für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörigen, Freunde und Institutionen auch ohne Terminvereinbarung an. In der Erstberatung wird zu allen Fragen im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren beraten. 

Für das Jahr 2022 wird die offene Sprechstunde an den nachfolgenden Terminen stattfinden:

  • Donnerstag 29.09.2022, 09:30-11:30 Uhr
  • Donnerstag 27.10.2022, 09:30-11:30 Uhr
  • Donnerstag 24.11.2022, 09:30-11:30 Uhr
  • Donnerstag 15.12.2022, 09:30-11:30 Uhr

Die Beratung erfolgt im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein in der Holstenstraße 52, 23701 Eutin. Außerhalb der Sprechstunden können Termine zur Erstberatung telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.

Warum ist eine Erstberatung zur Teilhabeplanung für mich sinnvoll?

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Teilhabe. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. 

Hierzu erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX. Durch diese Eingliederungshilfe können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe gewährt werden. Die Leistungen werden in Form von Sachleistungen oder als Persönliches Budget gewährt.

Die Sprechstunde richtet sich an Menschen mit (drohenden) Behinderungen die aktuell keine Eingliederungshilfemaßnahmen erhalten.

Es geht darum die richtige, von Ihnen gewünschte Hilfe zu finden. Gemeinsam wird geklärt, welche Ziele bestehen und was benötigt wird, um diese zu erreichen. Dazu orientieren wir uns an den neun gesetzlich vorgeschriebenen Lebensbereichen. Wir sprechen über mögliche Unterstützungen und beraten zum bestehenden Hilfesystem.

Wie kann ich die Erstberatung wahrnehmen?

  • Ich spreche telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 04521 788-249 ab oder schreibe eine E-Mail mit der Bitte um eine Terminabsprache unter b.vogler@kreis-oh.de,
  • Ich gehe innerhalb der o.g. Sprechstundenzeiten direkt in den Fachdienst Gesundheit, Holstenstraße 52 in Eutin, und melde mich bei der Anmeldung (Zimmer Nr. G.1.15). Hierzu bringe ich genügend Zeit mit, da eventuell nicht gleich ein Termin zur Erstberatung frei ist.