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Zensus 2022: Die Befragungen starten am 16.05.2022 Kreis Ostholstein sucht weiterhin dringend Erhebungsbeauftragte in verschiedenen Gemeinden

Autor/in: Der Pressesprecher
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin/Neustadt. Der Zensus 2022 beginnt. Am kommenden Montag,16.05.2022, starten die Erhebungsbeauftragten mit den stichprobenweise Befragungen der Bevölkerung.

Im Kreis Ostholstein werden in den kommenden Monaten knapp 45.000 Personen in rund 11.500 Haushalten befragt, die vom Statistischen Bundesamtes zufällig ausgewählt wurden.

Diese Personen sind durch das Zensusgesetz 2022 zur Auskunft verpflichtet.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Erhebungsbeauftragten melden sich bei den zu Befragenden mit einem Ankündigungsschreiben und einem Termin beim Auskunftspflichtigen an. Sollte der Termin nicht passen, können die Auskunftspflichtigen bei den Erhebungsbeauftragten anrufen und den Termin verschieben.

Gefragt wird nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts sowie nach Bildungsabschluss, Beruf, Staatszugehörigkeit und Familienstand.

Die Aufnahme der Grunddaten zum Interview dauert ca. fünf Minuten.

Wenn nicht genügend Zeit für die Fortführung des Interviews bestehen sollte, können die Auskunftspflichtigen sich anschließend eine sog. IDEV-Kennung übergeben lassen, um das Interview eigenständig am PC online fortzuführen, alternativ kann die Erhebungsstelle einen Papierfragebogen übersenden.

Kreis sucht weiterhin dringend ca. 100 Erhebungsbeauftragte und ruft zur ehrenamtlichen Mithilfe auf

Für die erforderlichen Befragungen der Auskunftspflichtigen werden weiterhin noch ca. 100 ehrenamtlich Tätige gesucht, die bereit sind, diese Aufgabe zuverlässig zu übernehmen und durchzuführen.

Insbesondere werden Erhebungsbeauftragte in Bad Schwartau, Stockelsdorf, Timmendorfer Strand, Heiligenhafen, Oldenburg, Lensahn, Grömitz, Großenbrode und auf Fehmarn benötigt. In Dahme und Kellenhusen hat sich z.B. bisher nicht eine Person für dieses Ehrenamt gemeldet.

Für die Tätigkeit wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, die sich je nach Befragungsumfang auf 800 € bis 1.000 € beläuft. Vor Beginn der Tätigkeit erfolgt eine Schulung zur Tätigkeit.

Auch beim Zensus 2022 hat die Digitalisierung Einzug gehalten, so dass die Erhebungsbeauftragten die Befragungen nicht mehr wie früher auf Papierbögen erheben, sondern diesmal mit mobilen Endgeräten, also Tablets, für diese Tätigkeit ausgestattet sind.

Wo kann mich als Erhebungsbeauftragte/r bewerben?

Bewerbungen für eine Tätigkeit können auf der Seite www.kreis-oh.de/zensus abgegeben werden. Dort gibt es für Interessierte auch die Möglichkeit, unter „Kontakt zur Erhebungsstelle“ einen telefonischen Gesprächstermin für Fragen zur Tätigkeit zu buchen.  Die Erhebungsstelle ruft dann zum gewünschten Termin zurück.

Sitz der Erhebungsstelle liegt in Neustadt in Holstein. Dort sind derzeit insgesamt neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Leitung der Erhebungsstellenleiterin Susanne Hamann damit beschäftigt, die Erhebungsbeauftragten mit den erforderlichen Unterlagen für die Befragungen auszustatten. Ausgabetermine im Rathaus Ratekau und im Rathaus Heiligenhafen konnten in den letzten Tagen durchgeführt werden, derzeit läuft die Ausgabe in den Räumlichkeiten in Neustadt.

Warnung vor Betrugsversuchen:

Um Betrugsversuchen durch falsche Erhebungsbeauftragte vorzubeugen, hier ein paar Tipps, wie man einen Betrug erkennen kann:

  • Die Interviews starten am 16. Mai. Sollte vorher jemand an Ihrer Tür klingeln, handelt es sich um Betrug
  • Die Interviewerinnen und Interviewer kommen niemals unangekündigt. Ausgewählte Haushalte bekommen eine schriftliche Ankündigung. Es gibt keine andere Kontaktaufnahme, als die hier beschriebene.
  • Die Erhebungsbeauftragen weisen sich mit einem speziell für den Zensus gefertigten Ausweis legitimieren. Es ist unbedingt zu beachten, dass der Ausweis ausschließlich in Zusammenhang mit einem amtlich anerkannten Lichtbildausweis gültig ist. Es wird dringend geraten, die Daten des Ausweises zum Zensus 2022 auch mit dem amtlichen Ausweis abzugleichen.
  • Sie werden niemals nach Ihrem Einkommen oder Ihrer Bankverbindung gefragt

Sollten Zweifel bestehen, so empfehlen wir dringend einen Anruf bei der örtlichen Polizei oder über den Notruf 110.

Hintergrund: Daten als Entscheidungsgrundlage wichtig

Im Gegensatz zur Volkszählung 1987 in der Bundesrepublik Deutschland werden wie auch bereits beim Zensus 2011 nicht mehr alle Haushalte befragt, sondern erneut nur ein ausgewählter Teil der Bevölkerung.

Die Ziele des Zensus sind die Ermittlung aktueller Einwohnerzahlen, sowie die Erhebung von Strukturmerkmalen der Bevölkerung (Ausbildung, Beruf), die nicht aus Verwaltungsregistern gewonnen werden können. Sie dienen als Planungsgrundlage für Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich an das Statistische Bundesamt gemeldet und nicht an die Verwaltung oder an Meldeämter zurückgespielt, da dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verboten ist. 

Weitere Informationen zum Zensus 2022 gibt es im Internet unter www.zensus2022.de.