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Kreis Ostholstein
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Landrat
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Der Landrat


Der Landrat wird seit der Änderung der Kreisordnung im Jahre 2009 wieder vom Kreistag gewählt. In den Jahren davor wurde der Landrat von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt.

Der Landrat leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Kreistages. Er führt außerdem die Aufgaben aus, die dem Kreis zur Erfüllung nach Weisung von hoheitlicher (staatlicher) Stelle übertragen worden sind. Das gilt auch für Aufgaben, die der Kreis als untere Landesbehörde ausführt. Neben dem Kreispräsidenten erfüllt auch der Landrat repräsentative Aufgaben.