Der Kreistag beschloss am 25. Mai 1971, nachfolgend beschriebenes Wappen zu führen:
"Auf blauem Grund wächst ein silberner Turm. Sein unteres Stockwerk ist gemauert und wird von fünf Zinnen abgeschlossen. Das zurückspringende obere Stockwerk ist glatt und wird ebenfalls von fünf Zinnen gekrönt. Über dem Turm steht ein goldenes Kreuz, welches mit einer silbernen perlenbesäumten Bischofsmütze mit flatternden Bändern besteckt ist."
Der Turm wurde dem alten Oldenburger Wappen entnommen und das Tatzenkreuz mit Mitra (Bischofsmütze) und flatternden Bändern dem ehemaligen Wappen des Kreises Eutin. Zwei historisch unterschiedlich gewachsene Gebiete vereinen sich harmonisch zu dem einen Neuen und in dem einen Symbol.
Die Verwendung des Kreiswappens durch Dritte bedarf laut § 1, Abs. 5 der Hauptsatzung der Genehmigung der Landrätin/ des Landrats. Diese oder dieser kann die Verwendung für bestimmte Zwecke allgemein gestatten.