Inhalt

Adoptionsvermittlungsstelle Kreis Ostholstein

Die Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Ost·holstein ist eine Beratungs·stelle.
Die Stelle gehört zum Team Pflege·kinder·dienst und Adoption.
Das Team gehört zu den Sozialen Diensten in der Jugend·hilfe.
Die Stelle berät Menschen,
die ein Kind adoptieren wollen.
Die Kinder müssen dabei jünger als 18 Jahre alt sein.
2 pädagogische Fach·kräfte helfen bei der Beratung.
Sie können sich an die Fach·kräfte wenden:
- Wenn Sie Fragen zur Adoption haben.
- Wenn Sie Fragen zu Pflege·kindern haben.
- Wenn Sie Fragen zu Pflege·familien haben.
Die Beratung ist kostenlos und anonym.


Information für werdende Eltern

Hier sind ein paar Fragen.
Die Fragen könnten Ihnen wichtig sein.

Vielleicht soll Ihr Kind in einer anderen Familie aufwachsen.
Dann müssen Sie sich überlegen:
- Wie kann ich das Kind adoptieren?
- Was passiert danach?
- Kann ich mein Kind sehen und verabschieden?
- Kann ich die neuen Eltern kennenlernen?
- Wie findet man die richtige Familie für das Kind?
- Können Sie Wünsche äußern bei der Auswahl der neuen Eltern?
- Können Sie nach der Adoption noch mit Ihrem Kind in Kontakt bleiben?
- Können Sie Fotos von Ihrem Kind bekommen?
- Was müssen Sie für das Kind tun?

Sie haben Fragen?
Zum Beispiel:
- Wie kann ich gut für mein Kind sorgen?
- Was ist wichtig für mein Kind?
- Was ist wichtig für mich?
- Was ist wichtig für mein Kind und mich zusammen?

Wir beraten Sie gern.
Die Beratung ist kostenlos.
Sie müssen nichts bestimmtes sagen.
Sie müssen auch nichts bestimmtes machen.
Wir wollen Ihnen helfen.
Wir wollen Ihnen zeigen:
So können Sie am besten für sich und Ihr Kind entscheiden.

Sie können vielleicht mit Ihrem Kind zusammenleben.
Wir helfen Ihnen dabei.
Wir geben Ihnen Infos über:
- Hilfs·angebote.
- Alternativen zur Adoption.

Wir vermitteln Ihr Kind direkt aus der Geburts·klinik.
Das heißt: Wir suchen eine Familie für Ihr Kind.
Das Gesetz sagt:

Eine Adoption ist ein neues Eltern·recht.
Das heißt:
Sie sind nicht mehr die Mutter oder der Vater von dem Kind.
Sie haben keine Rechte mehr an dem Kind.
Aber Sie haben auch keine Pflichten mehr an dem Kind.
Sie können aber mit uns reden über die Adoption.

Wir erklären Ihnen:
- Was passiert mit dem Recht?
- Was passiert mit den Pflichten?
- Was können Sie noch machen?
- Was können Sie noch nicht machen?
- Welche Hilfe gibt es?
- Welche Beratungs·angebote gibt es?
- Welche Beratungs·angebote gibt es für Sie als Eltern?
- Welche Beratungs·angebote gibt es für das Kind?
- Welche Beratungs·angebote gibt es für die Familie, in der das Kind leben soll?
Wir geben Ihnen Infos über die verschiedenen Formen von Adoptionsvermittlung.
Zum Beispiel: offene Adoption oder halboffene Adoption oder Inkognitoadoption.
Was heißt das?
Sie bringen Ihr Kind in einer Klinik zur Welt und wissen nicht, wer die späteren Eltern sind.

Informationen für Adoptionsbewerber

Sie wollen ein Kind adoptieren?
Dann können Sie ein Gespräch bei der Stelle machen.
Sie können dort viele Infos bekommen.
Zum Beispiel:
- Wie wird man ein gute Eltern?
- Wie sucht die Stelle ein Kind für Sie?
- Was müssen Sie als Eltern wissen?
- Was ist bei der Adoption anders als bei einer Geburt?

Sie wollen ein Kind adoptieren?
Dann müssen Sie zusammen sein.
Einer von Ihnen muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Der andere muss 21 Jahre alt sein.
Der Alters·unterschied zwischen Ihnen und dem Kind soll so sein wie bei einem Eltern·kind in der Familie.
Sie müssen über viel Verständnis für das Kind haben.
Sie müssen über genug Geld verfügen.
Sie brauchen ausreichend Platz zum Wohnen.
Sie dürfen keine schlimmen Krankheiten haben.

Für welche Kinder suchen wir Eltern?

Wir suchen Eltern für Säuglinge.
Die Eltern von den Säuglingen können die Kinder nicht aufziehen.
Die Gründe sind verschieden.
Zum Beispiel:
- Die Eltern können die Kinder nicht aufziehen.
- Die Kinder haben gesundheitliche Probleme.
- Die Familie hat andere Probleme.


Es gibt immer einen Grund, warum die Kinder nicht bei ihren Eltern bleiben können.
Deshalb sollen die Kinder bei neuen Eltern leben.

Sie möchten das Kind Ihres Ehepartners adoptieren?

Sie haben Kinder aus einer früheren Beziehung.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Sie sind verheiratet.
Das heißt: Ihre Ehe ist in einem Amt registriert.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Ihre Ehe·frau oder Ihr Ehe·mann will das Kind adoptieren.
Sie leben in einer eingetragenen Lebens·partnerschaft.
Das heißt: Ihre Partnerschaft ist in einem Amt registriert.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Dann kann Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebens·partner das Kind adoptieren.

Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
Sie sind nicht verheiratet.
Sie leben mit dem Kind zusammen.
Oder Sie haben ein gemeinsames Kind.
Sie haben schon lange eine Beziehung zu dem Kind und zu dem Eltern.
Die Beziehung muss gut sein.
Sie müssen genug Geld für Essen und Wohnen haben.
Sie müssen gesund sein.
Der andere Eltern·teil muss auch mit der Adoption einverstanden sein.
Das Kind muss wissen, was eine Adoption ist.
Das Kind muss auch wollen, dass es adoptiert wird.
Das Kind bekommt vorher Beratung von der Adoptionsvermittlungsstelle.

Was passiert mit dem Kind nach der Adoption?

Das Kind wird zu Ihrem Kind.
Das Kind bekommt Ihren Familien·namen.
Das Kind wird in Deutschland geboren?
Dann wird das Kind auch deutscher Staats·bürger.
Das Kind hat keine Verwandten mehr zu dem anderen Eltern·teil.
Der andere Eltern·teil hat zugestimmt.
Der andere Eltern·teil ist nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter.

Eine Adoption kann man nicht mehr rückgängig machen!

Was muss man bei einer Adoption aus dem Ausland beachten?

Bei einer Adoption aus dem Ausland gibt es besondere Regeln.
Bitte fragen Sie bei der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg nach.
Die kurze Form ist: GZA.
Dort erfahren Sie auch:
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Was kostet die Adoption?

Kosten für den Antrag
Sie brauchen einen Antrag beim Amt.
Das kostet Geld.
Geburts·urkunde neu machen
Das kostet auch Geld.
Führungszeugnis machen lassen
Das kostet auch Geld.
Gesundheits·zeugnis machen lassen
Das kostet auch Geld.
Vielleicht müssen Sie noch mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel:
- wenn Sie einen Übersetzer brauchen.
- wenn Sie einen Gutachter brauchen.
- wenn Sie zu dem Amt fahren müssen.

Sie möchten ein Kind aus der Verwandtschaft adoptieren?

Wie können Sie ein Kind aus der Verwandtschaft adoptieren?
Das steht hier.

Sie sind schon lange ein Paar.
Und Sie sind verheiratet.
Sie leben mit dem Kind zusammen.
Das Kind gehört zu Ihnen.
Das Kind hat bei Ihnen ein Zuhause.
Das Kind kennt Sie und kennt Ihre Familie.
Sie können gut für das Kind sorgen.
Sie haben genug Geld für das Kind.
Sie haben eine Wohnung für das Kind.
Sie sind verheiratet?
Dann müssen Sie beide über 25 Jahre alt sein.
Der andere Partner muss jünger als 25 Jahre alt sein.
Sie sind nicht verheiratet?
Dann müssen Sie über 25 Jahre alt sein.
Sie dürfen nicht jünger als 21 Jahre alt sein.
Sie müssen die Erlaubnis von beiden Eltern haben, bevor Sie das Kind annehmen können.
Bevor Sie das Kind annehmen können, müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist ein Formular mit Text und Zahlen.
Der Text ist in der deutschen Sprache und in Latein.
Der Text heißt: "Einwilligung zur Adoption".
Wir helfen Ihnen gerne beim Füllen des Formulars aus dem Internet ausgefüllt werden kann.

Was passiert mit dem Kind nach der Adoption?

Das Kind wird Ihr Kind.
Das Kind bekommt Ihren Familien·namen.
Das Kind wird in Deutschland geboren?
Dann wird das Kind auch ein deutsches Kind.
Das Kind hat dann keine Verbindung mehr zu seinen Eltern.

Das Kind wird in einem anderen Land geboren?

Dann können Sie das Kind auch in Deutschland annehmen.
Aber dann müssen Sie vielleicht noch andere Dinge machen.
Zum Beispiel:
- Das Kind muss einen neuen Pass bekommen.
- Das Kind muss einen neuen Namen bekommen.
- Das Kind muss eine neue Heimat haben.

Sie können sich beraten lassen:

- Bei der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg.

Die Abkürzung ist: GZA.

Sie können auch Infos im Internet finden:

http://www.gza-hamburg.de/



Kosten für den Antrag beim Notar

Sie wollen eine neue Geburts·urkunde?
Dann müssen Sie Geld bezahlen.
Sie brauchen ein Führungszeugnis?
Dann müssen Sie auch Geld bezahlen.
Sie brauchen ein Gesundheits·zeugnis?
Dann müssen Sie auch Geld bezahlen.

Sie können ein Kind aus dem Ausland adoptieren.

Das kostet extra Geld.
Zum Beispiel:
- Übersetzung von Papieren
- Gutachten
- Reisen

Was bedeutet halboffene, offene oder Inkognito-Adoption?

Manchmal wollen die Eltern und das Kind eine Adoption.
Dann wollen alle wissen:
Wie wird das Leben mit dem Kind sein?
Deshalb machen die Eltern und das Kind vorher einen Termin bei einer Adoptionsvermittlungsstelle.
Bei der halboffenen Adoption kennen sich alle vorher nicht.
Die leiblichen Eltern und die zukünftigen Adoptiveltern sehen sich zum ersten Mal bei der Adoptionsvermittlungsstelle.
Sie reden miteinander.
Die leiblichen Eltern können Fragen stellen.
Die zukünftigen Adoptiveltern können sich vorstellen.
Sie können sich so besser kennenlernen.
Nach der Vermittlung von dem Kind schreiben die leiblichen Eltern und die zukünftigen Adoptiveltern manchmal Briefe an die Adoptionsvermittlungsstelle.
Sie schreiben über ihre Gefühle und Erlebnisse.

Sie sind adoptiert und möchten mehr über ihre Wurzeln erfahren?

Sie wollen mehr über Ihre Familie wissen?
Oder Sie wollen Kontakt zu Ihren Verwandten aufnehmen?
Dann können Sie uns darum bitten.
Wir haben Infos über alle Kinder.
Wir haben die Infos seit 100 Jahren.
Das heißt:
Wir haben die Infos von dem Geburts·datum von dem Kind.
Früher hat man die Infos nicht so lange aufbewahrt.
Deshalb finden wir manche Infos nicht mehr.
Aber vielleicht finden wir die Infos doch noch.
Wir geben Ihnen dann gern die Infos.
Und wir beraten Sie auch weiter.
Sie müssen uns ein paar Sachen sagen:
- Ihren Namen und Ihr Geburts·datum und den Namen von Ihrer Familie.
- Ob Sie mehr über Ihre Familie wissen möchten oder nicht.
- Ob Sie Kontakt zu Ihren Verwandten haben möchten oder nicht.
Vielleicht suchen Sie auch Geschwister oder Geschwister·kinder.
Dann müssen Sie uns auch den Namen und das Geburts·datum von den Geschwistern sagen.

Sie wollen die Meldeadresse von einem Menschen wissen?

Dann müssen Sie das erst fragen.
Der Mensch muss das erlauben.
Vielleicht wohnen die Menschen jetzt woanders.
Vielleicht haben sie geheiratet.
Oder sie sind umgezogen.
Dann können Sie nicht alles wissen.
Sie können aber vielleicht etwas erzählen.
Zum Beispiel: Wo die Menschen jetzt wohnen.
Vielleicht haben Sie nicht bei uns in Ost·holstein geheiratet.
Vielleicht haben Sie auch nicht bei uns ein Kind bekommen.
Dann können wir Ihnen nichts über Ihre Adoption sagen.
Aber vielleicht können wir Ihnen eine andere Stelle sagen.
Die Stelle kann Ihnen vielleicht helfen.
Sie sind 16 Jahre oder älter?
Dann können Sie Infos über Ihre Adoption bekommen.