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Bildungspaket Ostholstein

Am Rand informiert

Hinweisblätter

Antragsvordrucke zum Bildungspaket

Förderung der Schulsozialarbeit [PDF: 104 KB]

Richtlinie zur Schulsozialarbeit [PDF: 104 KB]

Info vom 28.11.2011 [PDF: 474 KB]

Pressemitteilungen

Bildungspaket Ostholstein - Mitmachen möglich machen.


Fachdienst Soziale Hilfen
Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Telefon:
04521/ 788-0

Fax:
04521/ 788-600

E-Mail:

E-Mail:

Adresse exportieren  E-Mail per Kontaktformular versenden  Adresse auf Landkarte anzeigen


Externer Link: Jobcenter Ostholstein - Zuständigkeiten nach Orten
Mitmachen möglich machen.

Ab 2011 sollen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Es stehen folgende Teilhabeleistungen zur Verfügung

  • Hinweise zum Schulbedarf [PDF: 97 KB]
  • Hinweise zur Schülerbeförderung [PDF: 98 KB]  Stand August 2011
  • Hinweise zur Mittagsverpflegung [PDF: 94 KB]
  • Hinweis Schulausflüge - Bildungspaket Ostholstein [PDF: 92 KB]
  • Hinweis für Schulen und Kindertageseinrichtungen [PDF: 97 KB]
  • Hinweise zur Lernföderung [PDF: 89 KB]  Stand: Oktober 2011
  • Hinweise zur sozialen und kulturellen Teilhabe [PDF: 97 KB]

Wer bekommt diese Leistung
An wen müssen Sie sich wenden

Allgemeine Hinweise und Antrags-Formular

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGBII.
    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres Jobcenters.

  • Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten. 

  • Sie erhalten Kindergeldzuschlag oder Wohngeld.
    Bitte wenden Sie sich an den Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Hilfen, Fachgebiet 5.01.3, Tel. 04521/788504, Email: bildungspaket@kreis-oh.de. (Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde nachfragen.)

Nur für den Verwaltungsbereich